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AGB

 

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

 

Für die Ausführung von Werksaufträgen gelten folgende Bedingungen

 

Allgemeines 

PQ-R Professional Quality Reworks führt die Ihr übertragenen Arbeiten als Werksunternehmer im Sinne des § 831 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus. Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung an PQ-R Professional Quality Reworks diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen.

Abweichende Bedingungen sind bei Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren, ohne eine solche zusätzliche Vereinbarung werden diese entgegenstehenden Bedingungen durch PQ-R Professional Quality Reworks nicht anerkannt.

Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bedingungen der hier beschriebenen Bedingungen berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

 

Zustandekommen des Vertrages und Vergütung

Der Werksvertrag kommt mit der Auftragserteilung des von PQ-R Professional Quality Reworks vorbereiteten Auftragsformulars mit der Unterschrift des Bestellers und der Zustellung des Auftrages per Fax zustande. Angaben über die Anzahl der zum Auftrag einzusetzenden Mitarbeiter können im Einzelfall nicht berücksichtigt werden. Wird ein Auftrag aufgrund der Dringlichkeit zunächst telefonisch erteilt, besteht die Pflicht der schriftlichen Nachreichung des Auftrages mit den oben beschriebenen Bedingungen.

 

Lieferverzögerungen

PQ-R Professional Quality Reworks verpflichtet sich, die Ihr übertragenen Werksleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Absprache fristgerecht auszuführen. Für die nicht im geschäftlichen Einflussbereich der PQ-R liegenden Verzögerungen hat diese nicht einzustehen, auch für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt besteht für die PQ-R keine Ersatzpflicht.

 

Vergütung

PQ-R Professional Quality Reworks berechnet dem Auftraggeber die Vergütung nach der Maßgabe der vertraglichen Absprache, wobei der Auftraggeber mangels einer anderweitigen Absprache eine Berechnung erhält, in der der Materialverbrauch und die Verwendung von Werkzeugen sowie Fahrtkosten in einer separaten Auflistung beschrieben und in der Berechnung integriert ist. Ist der Autragswert geringer als 75 Euro netto, behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von 20 Euro zu berechnen.

 

Zwischenrechnung

PQ-R Professional Quality Reworks behält sich vor, nicht vollständig abgeschlossene Arbeiten in Rechnung zu stellen, sofern sie den zeitlichen Umfang von einer Woche überschreiten sollten.

 

Haftung

PQ-R Professional Quality Reworks haftet nicht für Schäden aus Ihren Werksleistungen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Qualitätsprüfungen, die ohne Grenzmuster durchgeführt werden müssen weil der Auftraggeber keine Grenzmuster zur Verfügung stellen konnte, können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr reklamiert werden.

 

Zahlungsverzug

Zahlungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach der ersten schriftlichen Erinnerung besteht Zahlungsverzug. Ist der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann PQ-R Professional Quality Reworks weitergehende Arbeiten einstellen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung im vollen Umfang nachgekommen ist. Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

PQ-R Professional Quality Reworks behält sich vor, im Zuge der Zahlungserinnerung Gebühren und Verzugszinsen zu berechnen.

Aktuelle Version, Stuttgart den 01.01.2013